Ehegattensplitting

Von | 15. November 2014

In meiner eigenen Partei den GRÜNEN wird mal wieder über die Abschaffung des Ehegattensplittings diskutiert und das ist gut so. Unter dem Motto „Abschaffung des Ehegattensplitting“ wird eine richtige Idee, nämlich leider von der völlig falschen Seite diskutiert.

Das Ehegattensplitting wird gerne als Hausfrauenprivileg bezeichnet, aber warum ist das so. Wenn Zwei heiraten und nur einer von beiden arbeitet, meist der Mann, dann zahlt „Er“ plötzlich weniger Steuern. Wenn „Sie“ dann was „dazu verdient“ zahlt sie viele Steuern und das wird dann als ungerecht angesehen und benachteiligt andere.

In dieser Darstellung ist das aber der größt möglich anzunehmende Quatsch, die Situation stellt sich völlig anders da. Also nochmal von vorne.

Das sind also Zwei, von denen zuvor einer viel verdient und seine Steuern bezahlt und eine keine. Kommt der erste in eine soziale Schieflage muss er erstmal von seinem Ersparten leben, die zweite bekommt zu Recht Unterstützung aus der sozialen Absicherung. Wenn beide nun heiraten, bilden sie neben der Liebes- auch eine Wirtschaftsgemeinschaft, und diese kann so versteuert werden, als würde beide gleich viel zu dieser beitragen. Das Geld kommt in eine gemeinsame Kiste und beide versteuern je eine Hälfte. Das führt in der Praxis zu einer geringeren Besteuerung, wenn einer viel und einer wenig verdient, bleibt aber gleich, wenn beide gleich viel nach Hause bringen.

Und genau so ist es richtig. Das Finanzamt geht es überhaupt nichts an, wie die zwei Ihr Leben gestalten und wer welchen Anteil nach Hause bringt. Sie sind im Notfall füreinander da, bilden eine Notfall- und Bedarfsgemeinschaft, das ist wichtig und richtig, und daher müssen sie sich als Einheit versteuern lassen können.

Sinvollerweise verstehen sie dabei ihr Geld dann auch als Ihr gemeinsames und nicht als Seins und Ihrs.

Und genau hier können wir dann auch mir Grüner Programmatik ansetzen. Weil sich Lebensverhältnisse vervielfältigt haben und Lebens- und Bedarfsgemeinschaften auch dort sind und gelebt werden, wo nicht Ehe drauf steht, müssen wir diese dann auch steuerlich anerkennen. Es ist eine grobe Sauerei, das das Sozialrecht Bedarfsgemeinschaften definiert, die steuerlich nicht anerkannt werden. Wer füreinander einsteht muss dies vom Finanzamt anerkannt bekommen, nicht erst wenn der Notfall eingetreten ist, sondern auch wenn man vorsorgt. Und damit sind keine Geschenke an private Versicherungsunternehmen gemeint, sondern das tatsächliche füreinander einstehen (müssen).

Statt immer wieder von der Abschaffung oder Privilegierung einzelner zu sprechen, das stimmt nicht und ist einer offenen positiven Debatte nicht förderlich, sollten wir in dieser Debatte viel stärker den vorsorgenden, gerechteren, Lebensleistungen anerkennenden Ansatz, in dem ich glaube wir Grüne uns einig sind, betonen.

2 Gedanken zu „Ehegattensplitting

  1. Dirk

    Drei Argumente für eine andere Sicht:
    1. Wenn in einem Paar nur eineR erwerbstätig ist, dann ist das Risiko höher, dass selbst erwirtschaftetes Einkommen komplett weg fällt. Zum Beispiel dadurch, dass die alleinverdienende Person arbeitslos, oder erwerbsunfähig wird oder stirbt. Denn aus dem Stand heraus wird die Hausfrau keinen Job finden und erst recht keinen gut bezahlten. Dieser Einkommensausfall ist ein Risiko, für den die Solidargemeinschaft einspringen muss, also auch die Paare, die – bei gleichen Ausgangsbedingungen – ein geringeres Risiko haben auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
    2. Alleinerziehende können sich das füreinander einstehen mit niemandem teilen. Ist es nicht ungerecht eine Familienförderung so zu gestalten, dass von vornherein ein großer Teil der Familien ausgeschlossen ist? Und zwar genau der Teil der Familien, die das höchste Armutsrisiko aufweist.
    3. Zwar ermöglicht, dass Ehegattensplitting eine gleiche steuerliche Behandlung gleicher Haushaltseinkommen. Dabei wird jedoch etwas vergessen: Die Person, die nicht erwerbstätig ist, arbeitet ja auch. Sie erwirtschaftet zwar kein Geld, jedoch fallen mit ihrer Arbeit Ausgaben z.B. für Kinderbetreuung oder Kleidung ausbessern weg, die Paare, bei denen beide erwerbstätig sind, bezahlen müssen.

    Antworten
    1. Andreas Beitragsautor

      Aus 1) folgt: Wenn nur einer arbeitet soll das Paar mehr Steuern bezahlen unabhängig.
      Aus 2) folgt: Alleinerziehenden sollen weniger steuern zahlen
      Aus 3) folgt: Weil einer nicht gegen Geld arbeitet, soll der andere mehr Steuern bezahlen.
      Ehrlich verstehe ich alles nicht.

      Wir müssen Wirtschaftsgemeinschaften (die wir bei der Sozialhilfe benachteiligen) gleich besteuern und für weitere Vorteile die Kinder beachten. Der Trauschein an sich ist unwesentlich.

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