Haushaltsberatungen 2015 (1)

Von | 8. November 2014

Am 16.10 hat Frau BM Winter den Haushalt für die Stadt Griesheim für das Jahr 2015 vorgestellt. Wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen, erhöhte Umlagen, unklarer Finanzausgleich zwischen dem Land Hessen und den Kommunen, sowie die stetig steigenden Kosten für die Kinderbetreuung führten nach der Auffassung von Frau Winter zu einem Minus von 5.6 Millionen Euro.

Ich sehe das anders, aber wenn seit eigentlich schon immer, in konkreten Fall seit 2010 alle Konsolidierungsvorschläge der Opposition von der SPD-Mehrheit abgelehnt wurden, kommt in Konsequenz so ein Haushalt dabei heraus. Es sind also nicht (ausschließlich) andere schuld.

Wie geht es nun weiter. Der Haushalt wird in den Fraktionen beraten, bevor dann am 12.11.2014 ??:00 in öffentlicher Sitzung im Sitzungssaal C erst einmal die offenen Fragen zum Haushalt geklärt werden können. Danach können die Stadtverordneten Anträge formulieren, deren erste und voraussichtlich einzige Beratung am 26.11 im Haupt und Finanzausschuss wiederum öffentlich im Sitzungssaal C stattfindet.

Sie lieber Bürger sind herzlich eingeladen zu schauen was Ihre Stadtverordneten dort sagen und entscheiden. Ja, genau Sie, lieber Leser, es geht um Ihre Stadt.

Frau Bürgermeistern Winter hat entgegen Ihren Pflichten nach §92HGO auf Vorschläge zum Ausgleich des Haushaltes verzichtet und diese Pflicht an die Stadtverordneten weitergereicht. Wir sind gespannt, was die SPD-Mehrheitsfraktion für Ihre Bürgermeisterin präsentieren wird.

Bereits eine Woche nach der Einbringung des Haushalts bekam das Ganze dann aber noch Dynamik. Durch einen Erlass des hessischen Innenministern Beuth (CDU), wurden die Kommunen verpflichtet bereits 2017 einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen. Das führte dann doch zu Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung durch die BM im wesentlichen durch Erhöhung der Einnahmen. Ich verweise auf die PM der Stadt Griesheim. Es ist wohl davon auszugehen, das ohne diese Maßnahmen der Haushalt nicht genehmigungsfähig ist. Die Kommunalaufsicht, die beim Kreis liegt, muss trotz kommunaler Selbstverwaltung die Verfassungsrang geniest, dem Haushalt zustimmen.

(Wird fortgesetzt)

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